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Die Beleihung in der neueren Bundesgesetzgebung

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Die Beleihung privater Rechtssubjekte ist keine Erfindung des modernen Verwaltungsrechts. Während ihr aber lange Zeit der Ruf einer exotischen Rechtsfigur anhaftete, verhalfen ihr die jüngsten Privatisierungsbestrebungen von Bund und Ländern zu einem erheblichen Bedeutungszuwachs. Im Rahmen der Überlegungen zur Entlastung des Staates und seiner Verwaltung hat man verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, private Rechtssubjekte als Beliehene in die Erfüllung staatlicher Aufgaben einzuschalten. Ziel der vorliegenden Arbeit ist in erster Linie, eine Bestandsaufnahme zur praktischen Bedeutung der Beleihung im Rahmen der jüngeren Bundesgesetzgebung zu geben. Die Untersuchung beginnt bei den Grundlagen der Beleihung. Nach der Definition des Begriffs „Beleihung“ folgen konzentrierte Ausführungen zum Beleihungsadressaten, zur Abgrenzung von beleihungsähnlichen Rechtsfiguren, zu beleihungsspezifischen Problemen im Rahmen der Gesetzesauslegung und zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Beleihung. Im anschliessenden Hauptteil wird die Bundesgesetzgebung seit etwa 1990 daraufhin untersucht, inwieweit sie Fälle enthält, die als Beleihung zu qualifizieren sind. Dabei untersucht der Autor über fünfzig Vorschriften aus den verschiedensten Organisationsbereichen. Es folgt die Auswertung der gefundenen Beleihungstatbestände im Hinblick darauf, ob sie Hinweise zu verschiedenen, nach wie vor nicht abschliessend geklärten Fragen der Beleihungsdogmatik geben. Ein Ausblick auf Sachverhalte, in deren Zusammenhang in Wissenschaft und Praxis bereits intensiv darüber nachgedacht wird, inwieweit sie für den Einsatz Beliehener geeignet wären, rundet die Arbeit ab.

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2002

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