Vereinbarte Mitbestimmung als Frage der (Teil-)Rechtsfähigkeit des Betriebsrats
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Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie bezweckt deren Teilhabe an Entscheidungsprozessen auf Unternehmensebene. Das derzeit geltende Unternehmensmitbestimmungsrecht unterscheidet zwischen drei verschiedenen Teilhabeformen, dem Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951, dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952, sowie dem Mitbestimmungsgesetz von 1976. Gemeinsam ist allen drei Modellen, dass sie an eine bestimmte Mindestarbeitnehmerzahl angebunden sind und sich auf Kapitalgesellschaften beschränken. Personengesellschaften werden hiervon ebenso wenig wie natürliche Personen als Unternehmensträger erfasst. Die Verfasserin geht in der hier vorliegenden Arbeit der Frage nach, in welchem Zusammenhang Mitbestimmungsvereinbarungen die Frage nach der Rechtsfähigkeit des Betriebsrats aufgeworfen haben.