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Das Assoziationsverhältnis zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei

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Die Türkei verfolgt von Anbeginn des europäischen Einigungsprozesses das Ziel einer Vollmitgliedschaft. Sie schloß schon im Jahre 1963 mit der damaligen EWG ein Assoziationsabkommen. Die Durchführung der Assoziation gestaltete sich jedoch äußerst problematisch. Es gab keine großen Fortschritte in Richtung Integration der Türkei in die EU. Erst nach einer langen Verzögerung der EU kam neuer Schwung in die Beziehungen. Der Europäische Rat verlieh auf dem Gipfel vom Dezember 1999 in Helsinki der Türkei den Kandidatenstatus und beurteilte ihren Beitritt nach den gleichen Kriterien wie für die anderen Beitrittskandidaten. Sie ist auf derselben Grundlage vollständig in die Heranführungsstrategie einbezogen. Diese Strategie bildet den Schlußpunkt der Bemühungen, die 1963 mit dem Assoziationsabkommen begannen. Die Integration der Türkei in die EU befindet sich somit in einer entscheidenden Phase.

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2002

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