Menschliches Leben als Schutzgut des Strafrechts
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Das geltende Transplantationsrecht wirft neue Probleme an den Grenzen des Lebens auf. Ist der Hirntod allgemeinverbindlich als juristischer Tod des Menschen anzuerkennen oder spielt er nur als formelles Entnahmekriterium eine Rolle? Könnte auch ein Teilhirntodkriterium als sicheres Todeszeichen anerkannt werden? Die Arbeit ist eine Suche nach verbindlichen Richtlinien insbesondere am Lebensende in Form einer juristischen Todesdefinition. Dabei wird im Rahmen der Sterbehilfediskussion die Frage untersucht, ob das Leben naturnotwendig als das höchste Gut angesehen werden muß, oder ob dem Selbstbestimmungsrecht möglicherweise der höhere Rang gebührt. Welche Antworten können Lebensrecht und Menschenwürde auf die Frage geben, ob Embryonen bei der Gewinnung von Stammzellen zu Forschungszwecken verbraucht werden dürfen oder nicht? All diese offenen Fragen führen im Grunde zu der einen: Wie sicher ist das Strafrecht an den Grenzen des Lebens?