Probleme bei der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen
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Dem Abschluss von Versicherungsverträgen wurde aus der Perspektive des Vergaberechts lange Zeit keine Beachtung geschenkt. Durch europäischen Einfluss hat sich jedoch der Charakter des Rechtsgebiets vom lediglich innenwirksamen Haushaltsrecht zum Wettbewerbsrecht gewandelt. Folge ist die Entstehung einklagbarer Rechte benachteiligter Bieter. Ein komplexes Normensystem, komplizierte Verfahrensregeln und begriffliche Unschärfen erschweren jedoch den Umgang mit den Vorschriften. Das gilt insbesondere für die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen, wo das nationale Versicherungsrecht in das formale Korsett des auf Richtlinienvorgabe beruhenden Vergaberechts gezwängt werden muss. Die dabei entstehenden Probleme sind Thema dieser Arbeit. Nach einem Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Vergabe öffentlicher Aufträge wird der weitgehende Anwendungsbereich der Normen dargestellt. Themen sind die vergaberechtliche Behandlung von bestehenden Verträgen und Vertragsänderungen, die Frage, ob die Arten der kommunalen Selbstversicherung einen ausschreibungspflichtigen Tatbestand darstellen, Voraussetzungen, unter denen mehrere Versicherungsverträge bei der Berechnung des Auftragswertes zusammengefasst werden müssen und - wegen der thematischen Nähe - die Auftraggebereigenschaft öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsversicherer. Unter den verfahrensrechtlichen Problemen bei der Vergabe der Versicherungsleistungen steht die Frage im Vordergrund, in welchem Umfang Dritte - insbesondere Versicherungsmakler - bei der Durchführung der Vergabe mitwirken dürfen. Weitere Themen sind Probleme bei der Wahl des richtigen Vergabeverfahrens, bei der Teilnahme von Versicherungsgemeinschaften sowie die Angebotswertung.