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Reisekosten im öffentlichen Dienst
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Reisekostenansprüche korrekt berechnen und geltend machenFür Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes gilt bundesweit ein einheitliches Reisekostenrecht, soweit nicht einzelne Länder Besonderheiten festgelegt haben. Dieser Kurzkommentar stellt Voraussetzungen und Höhe von Ansprüchen dar: Fahrkostenerstattung Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung Tagegeld Übernachtungsgeld Nebenkosten Auslagenerstattung bei Dienstgängen Aufwands- und Pauschvergütung Auslagen für Reisevorbereitungen Auslandsdienstreisen Steuer- und Sozialabgabepflicht Mit zahlreichen Erläuterungen und Berechnungsbeispielen Vom Bundesrecht abweichendes Länderrecht wird ausführlich behandelt.
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2002
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