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Mercatum et Monetam

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1000 Jahre Markt-, Münz- und Zollrecht in Osnabrück Am 28. Juli 1002 verlieh der Ottonenkaiser Heinrich II. dem Osnabrücker Bischof Odilolf das Recht, in Osnabrück einen Markt zu unterhalten, eine Münzstätte einzurichten und Zoll von den Marktbesuchern zu erheben. Die weit reichenden Folgen dieser Privilegierung für die sozialtopographische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Hasestadt, über die schriftliche Quellen wenig Auskunft geben, lassen sich an keinem der frühsächsischen Zentren archäologisch so präzise nachvollziehen wie in Osnabrück. Die Auswirkungen werden aus archäologischer, historischer, kunstgeschichtlicher und numismatischer Sicht beleuchtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Entwicklung der zentralen frühstädtischen Bereiche Dom und Markt vom Frühmittelalter bis zum 11. Jahrhundert.

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2002

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