Rechte und Pflichten ausländischer Insolvenzverwalter im internationalen Insolvenzrecht
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Anliegen des Verfassers ist es, auf der Basis ausgewählter ausländischer Rechtsordnungen zur Konkretisierung der Rechtsstellung ausländischer Insolvenzverwalter in Deutschland und zu einem praktikablen Ausgleich zwischen ausländischem Insolvenzrecht und den Schutzbedürfnissen des inländischen Rechtsverkehrs beizutragen. Nachdem das Internationale Insolvenzrecht jahrzehntelang ein Schattendasein geführt hat, ist es inzwischen aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus wieder ein Rechtsgebiet geworden, das sich ausgesprochen fortschrittlich entwickelt. Internationalinsolvenzrechtliche Entscheidungen lassen sich zwei Kategorien zuordnen, den inländischen Insolvenzverfahren mit Auslandsberührungen und ausländischen Insolvenzverfahren mit Inlandsberührungen. In der bisherigen Entscheidungspraxis dominieren Sachverhalte der zweiten Fallgruppe. Der Autor untersucht im Hauptteil seiner Arbeit die Rechtsstellung ausländischer Verwalter in inländischen Parallelverfahren sowie die Rechte und Pflichten ausländischer Insolvenzverwalter im inländischen Rechtsverkehr. Grundlage hierzu bildet das autonome deutsche Internationale Insolvenzrecht einschließlich des Internationalen Konkurs- und Gesamtvollstreckungsrechts. Im Schlußteil befaßt sich Walter Ahrens mit der Rechtsstellung ausländischer Insolvenzverwalter nach dem Europäischen Übereinkommen über bestimmte internationale Aspekte des Konkurses vom 5. Juli 1990 (Instanbuler Übereinkommen, IstanbÜ) und dem Übereinkommen über Insolvenzverfahren der Europäischen Union vom 23. November 1995 (EuIÜ).