Rechtsrahmen des Marketing
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Marketing ist in den letzten Jahren zu einer Universalwissenschaft geworden, in die eine Vielzahl von „Nachbardisziplinen“, insbesondere die Informatik, die Psychologie, die Mathematik, die Soziologie, vor allem aber die Rechtswissenschaften hineinwirken. Nach Kant heißt jede Lehre, wenn sie ein System, das heißt ein nach Prinzipien geordnetes Ganzes der Erkenntnis sein soll, Wissenschaft. Die zeitgenössische Wissenschaftsforschung besitzt dabei nun als eine ihrer charakteristischen Eigenschaften theoretische und methodologische Diversität und Fragmentiertheit. So führt auch die wachsende Komplexität marktorientierter Unternehmensführung immer mehr zum Entstehen einer Vielzahl von diesbezüglichen wissenschaftlichen Teildisziplinen. Während bisher vornehmlich Kombinationen betriebswirtschaftlicher Elemente zu Teildisziplinen zu beobachten sind, wie etwa das Marketing-Controlling, stellen die im Folgenden übersichtsartig vorgestellten marketing- und rechtswissenschaftlich sich ergebenden Schnittstellenbereiche, die entsprechenden Analysebedarf generieren, und die damit in Verbindung stehenden marktorientierten Erkenntnispotenziale den „Grundstein“ einer interdisziplinär ausgerichteten Wissenschaft dar.