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Öffentlich-rechtlicher Ausgleich für Umweltschäden in Deutschland und in hoheitsfreien Räumen

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Zwei Aspekte kennzeichnen die Verantwortlichkeit für die Umwelt: Zum einen sollen Umweltschäden bereits bei der Genehmigung eines Vorhabens möglichst vermieden, mindestens aber kompensiert werden (Verantwortlichkeit ex ante). Zum anderen führt die Herbeiführung eines Umweltschadens eventuell zu einer nachträglichen Haftung (Verantwortlichkeit ex post). Eine allgemeine Haftungsregel für den Ausgleich ökologischer Schäden bietet das gegenwärtige öffentliche Recht nicht. Im Mittelpunkt dieser Veröffentlichung steht die ex post -Haftung. Es werden begründete Ansprüche gegen private Schadensverursacher in einzelnen Teilbereichen des öffentlichen Rechts, differenziert nach geschütztem Recht, Voraussetzungen und Ausmaß des Schadensausgleichs, analysiert. Dabei werden ausländische Erfahrungen in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Schadensersatz bei Umweltschäden und Harmonisierungsbestrebungen auf europäischer Ebene rechtspolitisch für Deutschland untersucht. Anknüpfungsmöglichkeiten für eine deutsche Haftungsnorm bei Umweltschäden in hoheitsfreien Räumen werden erörtert. Die gewonnenen Erkenntnisse münden in einem Vorschlag de lege ferenda bezüglich eines öffentlich-rechtlichen Schadensausgleichs bei Umweltschäden in Deutschland und in hoheitsfreien Räumen.

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Öffentlich-rechtlicher Ausgleich für Umweltschäden in Deutschland und in hoheitsfreien Räumen, Frank Hoffmeister

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2002
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