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Rechtsfragen der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen

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Die Europäische Kommission hat mit Wirkung vom 1. Juni 2000 auf dem Sektor der vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen einen völlig neuen Weg eingeschlagen und damit die Epoche für einen umfassenden Strukturwandel eingeläutet: Die zum Jahresende 1999 auslaufenden (Einzel-) Gruppenfreistellungsverordnungen wurden nicht etwa durch neue, modifizierte Einzelvorschriften ersetzt, vielmehr wurde in der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2790/99 (Vertikal-GVO) eine generelle Ausnahme („umbrella block exemption“) für nahezu sämtliche vertikalen Vereinbarungen von Unternehmen mit einem Marktanteil von unter 30% eingeführt. Damit werden Vertikalvereinbarungen neuerdings einer Missbrauchsaufsicht unterstellt, wodurch das bisher im Rahmen des Art. 81 EG geltende Verbotsprinzip erstmals aufgeweicht wird. In dieser Arbeit wird diese durch die Gruppenfreistellungsverordnung 2790/99 beginnende und revolutionäre Entwicklung vor dem Hintergrund, der Systematik, den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen des Art. 81 EG beleuchtet und kritisch gewürdigt. Zusätzlich zeigt die Arbeit Problemstellungen samt Lösungsansätzen sowie den damit verbundenen Anpassungsbedarf für die Wirtschaftspraxis auf, die sich durch die nunmehr geänderte Rechtslage ergeben. Gerade deshalb ist diese Arbeit auch geeignet als Orientierungsmassstab für Industrie und Wirtschaft.

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2002

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