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Arbeitsmarktchancen für Frauen

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Mit dem In-Kraft-Treten des Job-AQTIV-Gesetzes zum 01.01.2002 haben sich die politischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt weiter verbessert. Dies geschieht einerseits in einer Reihe spezifischer neuer Regelungen des SGB III zur Kinderbetreuung, der Vermittlung, beim Bezug von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, zur Einbeziehung von Zeiten der Kinderbetreuung in die Versicherungspflicht und zur Arbeitsförderung von Berufsrückkehrerinnen. Auf der anderen Seite verankert das Job-AQTIV-Gesetz die Gleichstellung von Mann und Frau als Querschnittsaufgabe in § 1 als „durchgängiges Prinzip“, das z. B. explizit für das IAB für die Wirkungsforschung formuliert wird. Damit werden für das IAB zusätzliche Rahmenbedingungen geschaffen, Chancengleichheit nicht nur in einem eigenen Forschungsschwerpunkt zu behandeln, sondern in alle Arbeitsschwerpunkte aufzunehmen. Dies geschieht bereits in unterschiedlichen Analysen. So richtete das IAB seine Forschungsaktivitäten entsprechend dem Gender Mainstreaming-Ansatz der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union aus, legte sie im 6. und 7. Mittelfristigen Forschungsprogramm verbindlich fest und wird sie weiter forcieren. Diese querschnitts- wie auch frauenspezifische zweigleisige Forschungsstrategie des IAB ermöglicht einen umfassenden Überblick zur aktuellen Situation von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Die aktuellen Ergebnisse der IAB-Forschungsaktivitäten werden im vorliegenden Band wiedergegeben und können als Grundlage für die Umsetzung von Chancengleichheit in unterschiedlichen Politikbereichen dienen. Besondere politische Aktualität bekommen die im Folgenden wiedergegebenen Ergebnisse für die im Juli 2001 beschlossene Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft. Mit den vorliegenden Analysen leistet das IAB einen Beitrag zur darin vorgesehenen Bestandsaufnahme der Umsetzung von Chancengleichheit in der Privatwirtschaft. Damit können den Spitzenverbänden der Wirtschaft Grundlagen zur Verfügung gestellt werden, um „Arbeitgeber und Unternehmen informieren, beraten und unterstützen“ zu können. Dies gilt insbesondere für die „Unterstützung“ der paritätisch besetzten hochrangigen Gruppe „Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in der Wirtschaft“, die die Umsetzung der Vereinbarung evaluierend begleitet.

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2002

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