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Gesellschafts- und zivilrechtliche Aspekte börslichen Insiderhandels
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Im Gegensatz zum Strafrecht hat das Zivilrecht dem Phänomen des Insiderhandels bislang eine eher stiefmütterliche Behandlung zuteil werden lassen. Dies mag seine Rechtfertigung dort haben, wo es um Schadensersatzansprüche außenstehender Aktionäre geht, die in der Praxis in der Tat keine große Bedeutung erlangen dürften. Ganz anders ist es jedoch bestellt um die Aktiengesellschaft selbst, deren Rechte durch Insider in einer schadensersatzauslösenden Weise verletzt worden sein können. Als verletztes Rechtsgut kommt insbesondere ein informationelles Eigentumsrecht der Aktiengesellschaft an Tatsachen hinzu, die in ihrem Machtbereich entstanden sind bzw. auf deren wirtschaftlichen Wert sie aus anderen Gründen Anspruch erheben kann.
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2003
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