Verfassungsfunktionen - Vertragsfunktionen
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Anlaß der vorliegenden, von Prof. Dr. François Rigaux (Université Catholique de Louvain, Belgien) betreuten Arbeit war für den Verfasser u. a. die Erkenntnis, daß angesichts des steten Wachstums staatlich-föderativer Parallelerscheinungen im Unionsrecht eine »Vision Europastaat« keineswegs aufgegeben scheint. Exemplarisch sind seiner Darstellung zufolge auch die neuerlichen, weil über eine bloße »Verfassungsförmigkeit« hinausreichenden Bestrebungen nach einer »Europäischen Verfassung« von der überlieferten Konnexität zwischen Verfassung und modernem Staat letztlich nicht zu lösen. Forderungen nach einer »Staatswerdung Europas« hält Henning Köppen die unverändert völkervertragliche, in Zukunft gar immer »zweckverbandlichere« Natur der EU entgegen. Er weist z. T. unüberwindbare strukturelle Divergenzen zwischen bundesstaatlichen Verfassungen und europäischem Primärrecht nach, indem er aus einer umfassenden funktionellen Perspektive deren organisatorische, stabilisatorische und evolutive, legitimatorische, integrative sowie individualrechtsschützende und grundordnende Prämissen und Mechanismen einander gegenüberstellt. In deutlicher Abgrenzung zum gewählten Vergleichsobjekt, der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit ihrer Neuen Bundesverfassung, arbeitet Henning Köppen dabei auch eine mangelhafte, sich nach der EU-Osterweiterung gar rückentwickelnde, außerrechtliche Homogenität unter »den Europäern« als mitentscheidende Ursache für die spürbar abnehmende Fähigkeit der Union heraus, ihr erfolgreiches Binnenmarkt- und Friedenskonzept in Richtung föderativ-vertiefende Formen fortzuentwickeln.