Die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie Karl Polaks
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Karl Polak gehörte zu den wichtigsten Rechtswissenschaftlern der DDR. Durch seine wissenschaftliche Arbeit, aber auch als enger Vertrauter Walter Ulbrichts beeinflusste er die gesamte DDR-Rechtswissenschaft bis zu deren Untergang. Polaks Werk gründet auf einer marxistisch-leninistischen Kritik der bürgerlichen Rechtswissenschaft. Diese Geisteshaltung hatte sich Polak in seinem Moskauer Exil während des zweiten Weltkrieges angeeignet, als er unter Wyschinski bei der Staatsanwaltschaft Stalins arbeitete. Als Parteikader in Berlin und als Professor in Leipzig entwickelte Polak auf der Grundlage seiner Analyse der bürgerlichen Jurisprudenz eine allgemeine marxistisch-leninistische Rechtswissenschaft. Diese Konzeption wurde in der DDR zur herrschenden Lehre und von Polak insbesondere durch seine Gestaltung der Babelsberger Konferenz von 1958 verteidigt. Vor allem aber versuchte Polak in zahlreichen Aufsätzen, eine eigene marxistisch-leninistische Staatstheorie zu entwerfen. Diese Theorie wurde zur Grundlage der verfassungsrechtlichen Entwicklung der DDR.