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Schwangerschaftsabbruch und Recht

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»Spätabtreibung«, Schadensersatz für »wrongful life« wegen unterbliebenen Schwangerschaftsabbruchs oder Demonstrationen vor »Abteibungskliniken« mögen Schlagworte sein, die jedoch in engem Zusammenhang mit Grundsatzfragen wie Rechtswidrigkeit oder Straffreistellung des Schwangerschaftsabbruchs stehen. Auf der Basis eines rechtsvergleichenden Forschungsprojekts unter Einbeziehung von mehr als 60 Ländern präsentieren die Autoren ein Gesamtkonzept, mit dem sich Mängel der geltenden Rechtslage beheben und Extrempositionen überbrücken ließen. Dieser Regelungsvorschlag fußt maßgeblich auf der Erkenntnis, dass es neben den überkommenen Indikations- und Fristenmodellen einen auch international immer häufiger anzutreffenden »mittleren Weg« gibt: so in Form eines »notlagenorientierten Diskursmodells«, in dem sich die Schutzwürdigkeit (auch) des geborenen Lebens mit der Letztverantwortung der Schwangeren mittels Prävention durch Beratung in Einklang bringen lässt. Albin Eser war bis zu seiner Emeritierung Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg und Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und ist nach wie vor Mitglied des Direktoriums des Zentrums für Ethik und Recht in der Medizin (ZERM). Hans-Georg Koch ist Leiter des Referats Recht und Medizin im Max-Planck-Institut und am ZERM als Bereichsleiter zuständig für Evaluation.

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Schwangerschaftsabbruch und Recht, Albin Eser

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2003
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