Die Altfahrzeugentsorgung in Deutschland
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Seit 1997 wurde die Entsorgung von Altautos in Deutschland durch die sog. Freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft in Verbindung mit der Altauto-Verordnung geregelt. Im Jahre 2000 trat mit der EG-Altfahrzeugrichtlinie erstmals eine europäische Regelung in Kraft, die nun seit dem 01.07.2002 durch das Altfahrzeuggesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Verfasserin zeigt, welche wesentlichen rechtlichen Veränderungen sich aus der Umsetzung der Europäischen Richtlinie in nationales Recht für Automobilhersteller, deren Zulieferer und andere Beteiligte des Entsorgungssystems ergeben. Dabei wird deutlich, dass die erfolgte Umsetzung in nationales Recht weder ökologisch noch wirtschaftspolitisch die optimale Lösung darstellt und sich schon jetzt Bereiche abzeichnen, in denen ein gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf besteht.