Die Verteilung des Schadens bei Mitverantwortlichkeit des Geschädigten in Nebentäterfällen
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Von Sonntag untersucht die Grundlagen des insbesondere in § 254 BGB geregelten Mitverschuldens. Als zentrales Prinzip der Regelungen über das Mitverschulden wird die umfassende Gleichbehandlung des mitschuldigen Geschädigten mit den am Schadensfall beteiligten Fremdschädigern heraus gearbeitet. Hiernach sind die Schadenslast und das Insolvenzrisiko unter allen Beteiligten (einschließlich des Geschädigten) gleichmäßig, d. h. gemäß ihren Verantwortungsbeiträgen zu verteilen. Hinter dem Regelungsmechanismus des für Zweipersonenverhältnisse formulierten § 254 BGB steht ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen sich selbst, welcher mit dem Schadensersatzanspruch gegen den Fremdschädiger eine Gesamtschuld bildet. Insbesondere sogenannte Nebentäterfälle zeigen, dass dieser Regelungsmechanismus auf Mehrpersonenverhältnisse übertragbar ist und allein die seit langem in Rechtsprechung und Literatur thematisierten Probleme widerspruchsfrei lösen kann.
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Die Verteilung des Schadens bei Mitverantwortlichkeit des Geschädigten in Nebentäterfällen, Albrecht von Sonntag
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2003
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- Titel
- Die Verteilung des Schadens bei Mitverantwortlichkeit des Geschädigten in Nebentäterfällen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Albrecht von Sonntag
- Verlag
- Verl. Versicherungswirtschaft
- Erscheinungsdatum
- 2003
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3899520033
- ISBN13
- 9783899520033
- Reihe
- Versicherungsrecht : [...], Schriftenreihe der Zeitschrift Versicherungsrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Von Sonntag untersucht die Grundlagen des insbesondere in § 254 BGB geregelten Mitverschuldens. Als zentrales Prinzip der Regelungen über das Mitverschulden wird die umfassende Gleichbehandlung des mitschuldigen Geschädigten mit den am Schadensfall beteiligten Fremdschädigern heraus gearbeitet. Hiernach sind die Schadenslast und das Insolvenzrisiko unter allen Beteiligten (einschließlich des Geschädigten) gleichmäßig, d. h. gemäß ihren Verantwortungsbeiträgen zu verteilen. Hinter dem Regelungsmechanismus des für Zweipersonenverhältnisse formulierten § 254 BGB steht ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen sich selbst, welcher mit dem Schadensersatzanspruch gegen den Fremdschädiger eine Gesamtschuld bildet. Insbesondere sogenannte Nebentäterfälle zeigen, dass dieser Regelungsmechanismus auf Mehrpersonenverhältnisse übertragbar ist und allein die seit langem in Rechtsprechung und Literatur thematisierten Probleme widerspruchsfrei lösen kann.