Kompetenzverteilung bei der Berufsausbildung
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Das Duale System der Berufsausbildung in Deutschland gilt einerseits als erfolgreich, weil es theoretische und praktische Ausbildungsinhalte miteinander verbindet. Dabei wirken Ausbildungsbetrieb und Berufsschule zusammen. Andererseits steckt es in der Krise, weil alljährlich zahlreiche Schulabgänger keinen oder nicht den gewünschten Ausbildungsplatz finden. Auch kritisieren die Betriebe, dass die Ausbildung vielfach nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Reformbemühungen stoßen aber auf Schwierigkeiten, weil eine Einigung zwischen den zahlreichen Beteiligten, nämlich zwischen den Gesetzgebern und Regierungen von Bund und Ländern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkoalitionen sowie den Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, nur schwer zu erreichen ist. In seiner rechtswissenschaftlichen Dissertation versucht der Verfasser, im Anschluss an eine knappe historische Einführung die einschlägigen Zuständigkeitsregeln zu systematisieren, auszulegen und zu hinterfragen. Gleichzeitig sucht er nach Möglichkeiten der Vereinfachung. Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Bedeutung des Demokratieprinzips in der funktionalen Selbstverwaltung, die Reichweite der Kompetenzen der Europäischen Union und insbesondere die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Hier gelangt der Verfasser zu der neuen These, dass sich die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes auch auf die Berufsschule erstreckt.