Grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im gemeinsamen Markt
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Der Europäische Gerichtshof hat 1998 in zwei Urteilen – Rechtssachen Decker und Kohll – Regelungen des Rechts, wonach die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Ausland von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht wird, als Verstoß gegen den EG-Vertrag angesehen. Mit diesen Entscheidungen hat sich ein belgisch-deutsch-niederländisches Expertenseminar befasst, das in Kooperation mit der Universität Antwerpen, dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht und der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung, Köln durchgeführt worden ist. Ziel war es, die Auswirkungen der neuen Entscheidungen auf die Krankenversicherung und die Leistungserbringer zu untersuchen. Wie der mögliche Konflikt zwischen nationalstaatlich geregeltem Sozialleistungssystem und den gemeinschaftsrechtlichen Marktfreiheiten zu lösen ist, lässt sich nicht für alle Gesundheitssysteme und alle Leistungsbereiche einheitlich entscheiden. Mit den Entscheidungen ist allerdings Klarheit darüber geschaffen worden, dass es für den Gesundheitssektor keine Bereichsausnahme gibt, dass vielmehr die Marktfreiheiten auch insoweit einwirken.