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Die Haftung des Rechtsanwalts für primäre Vermögensschäden Dritter in Deutschland und England
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Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung des Rechtsanwalts für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden Dritter als solcher Personen, zu denen der Anwalt keine vertraglichen Beziehungen unterhält. Sowohl die deutschen als auch die englischen Gerichte bejahen grundsätzlich eine solche Haftung. Dabei wird dieses Problem im deutschen Recht im wesentlichen über das Vertragsrecht gelöst, wohingegen das englische Recht dieses Problem ausschliesslich über das Deliktsrecht (tort of negligence) löst. Der Verfasser vergleicht die beiden Rechtsordnungen anhand dieses Problems. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine vertragsrechtliche Lösung des Problems der Dritthaftung für beide Rechtsordnungen den vorzugswürdigeren Weg darstellt.
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2003
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