Grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften im MERCOSUR und im EU-Recht
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Das Zusammenwachsen großer Wirtschaftsräume, wie sie die EU oder das Integrationsgebiet des MERCOSUR in Südamerika darstellen, prägen das heutige Wirtschaftsleben. Der MERCOSUR wurde 1991 von Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay durch den Vertrag von Asunción gegründet. Derartige Entwicklungen werfen auch juristische Fragestellungen auf. Die Verlegung des Sitzes einer Kapitalgesellschaft über die Grenze ist einer dieser Problemkomplexe. Nach geltendem Recht in der EU gestaltet sich diese grundsätzlich problematisch: Beispielsweise sperrt sich das deutsche internationale Gesellschaftsrecht gegen eine grenzüberschreitende Unternehmensträgermobilität. Auf europäischer Ebene haben die Urteile des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999) und Überseering (2002) unter dem Gesichtspunkt der Niederlassungsfreiheit neue Perspektiven eröffnet. Die dadurch ausgelöste Rechtsunsicherheit lässt den Ruf nach dem europäischen Gesetzgeber laut werden. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wie die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften im MERCOSUR behandelt wird. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich damit, die dort gefundenen Lösungen mit dem Harmonisierungsvorhaben auf EU-Ebene zu vergleichen. Der Autor ist Diplom-Betriebswirt (BA) und seit April 2002 Rechtsreferendar am LG Freiburg.