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Die gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung der Versicherer für die Auskünfte ihrer Agenten

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Der Autor stellt anhand der einschlägigen Rechtsprechung zunächst die Entwicklung der sogenannten gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung dar. Nach dem Nachweis, daß die Erfüllungshaftung nicht kraft Gewohnheitsrechts gilt, untersucht er anschließend, ob und warum und mit welchen Einschränkungen die Versicherer für die Auskünfte ihrer Agenten und sonstiger Empfangsvertreter auf Erfüllung haften. Hierbei werden insbesondere die neueren Erkenntnisse der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur Stellung des Versicherungsagenten als «Auge und Ohr des Versicherers» berücksichtigt.

Buchvariante

2003, paperback

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