Entscheidungsnormen im IPR als Wirksamkeitsvoraussetzungen der Rechtswahl
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Gegenstand der Arbeit ist die Frage, wie die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kollisionsrechtlichen Rechtswahl – Geschäftsfähigkeit, Vertretungsmacht, Bestand, Zustandekommen und Form – sinnvoll zu regeln sind. De lege lata finden sich neben Verweisungen auf die Sachnormen eines bestimmten nationalen Rechts auch materielle Regelungen einer Rechtswahlvoraussetzung im IPR selbst (etwa des Inhalts, dass die Rechtswahl formlos möglich ist). Nach Klärung der Frage, ob und in welchen Fällen die Herausbildung derartiger «Entscheidungsnormen im IPR» gerechtfertigt ist, wendet der Autor im zweiten Teil der Arbeit die zuvor entwickelten Kriterien auf die einzelnen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Rechtswahl an und gelangt so zu konkreten Lösungen für die Behandlung von Rechtswahlvoraussetzungen de lege lata und de lege ferenda.