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Vermietermehrheiten

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Der Gesetzgeber setzt in den Vorschriften über die Miete den Normalfall voraus, daß auf beiden Seiten des Vertrages jeweils nur eine Person beteiligt ist. Dieses Verhältnis wird komplizierter, wenn Personenmehrheiten am Mietvertrag beteiligt sind. Hier muß zusätzlich auf die allgemeinen Regelungen zurückgegriffen werden. Dabei können sich Probleme ergeben, wenn mietrechtliche Sondervorschriften einem praxisgerechten Ergebnis entgegenstehen. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet daher die Frage nach der Vermieterposition in Umwandlungsfällen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Hier kollidieren die allgemeinen und mietrechtlichen Regelungen miteinander, so daß im Hinblick auf ein handhabbares Mietverhältnis korrigierend in die Anwendung der mietrechtlichen Vorschriften eingegriffen werden muß.

Buchvariante

2003, paperback

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