Die Beurteilung von Forschungs-und Entwicklungskooperationen zwischen Herstellern und Zulieferern in der deutschen Automobilindustrie nach europäischem und deutschem Kartellrecht
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Die moderne Automobilindustrie ist durch das Phänomen der sukzessiven Rückführung der Fertigungs- und Entwicklungstiefe geprägt, die den Automobilhersteller immer weniger zum Automobilbauer und immer mehr zum Assembler werden lässt. Dieses Phänomen wird jedoch nicht durch ein reines outsourcing realisiert, sondern mit Hilfe eines kooperativ-integrativen Entwicklungs- und Konstruktionsprozesses zwischen Zulieferer und Hersteller. Damit tritt das kartellrechtliche Regulierungsinstrumentarium in das Blickfeld, das die Aufgabe hat, der von manchen beobachteten Sorge um die Beeinträchtigung des aktuellen und potentiellen Wettbewerbs durch die Zusammenarbeit von Herstellern und Zulieferern entgegenzuwirken. Diese Arbeit leistet dazu ihren Beitrag, indem sie der Frage nach der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Zusammenarbeit von Herstellern und Zulieferern in Forschungs- und Entwicklungskooperationen nachgeht.