Die vorzeitige Beendigung von Kreditverhältnissen durch den Kreditnehmer
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Welche Möglichkeiten hat oder soll einem Kreditnehmer eingeräumt werden, sich von seinem Kreditverhältnissen wieder zu lösen? Diese Diskussion hat auch ausserhalb der rein juristischen Literatur Banken, Verbraucher, Verbraucherschützer und Juristen in den letzten 20 Jahren stark beschäftigt. Der Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung ist durch viele Sendungen im Fernsehen und durch Abhandlungen in einer breiten Palette von Zeitungen und Zeitschriften populär geworden. Diese Arbeit gibt im Rahmen eines Rechtsvergleichs zwischen deutschem und englischem Recht einen Überblick darüber, in welchen Stadien des Kreditverhältnisses für den Kreditnehmer gesetzliche und vertragliche Möglichkeiten bestehen, sich vorzeitig von Kreditverhältnissen zu lösen. Ein Vergleich mit dem englischen Recht ist deshalb interessant, da beide Länder zwar vergleichbare, vollentwickelte Volkswirtschaften mit einem ausgeprägten Bankensystem haben, jedoch trotz dieser Parallelen jeweils unterschiedliche geschichtliche Entwicklungen durchlaufen haben, die für die jeweiligen Rechtssysteme und das Bankwesen prägend waren. Deshalb befasst sich die Arbeit insbesondere mit der historischen Entwicklung des Bankwesens und zeigt die Kreditprodukte auf, die sich aufgrund dessen herauskristallisiert haben. Da beide Länder Mitglieder der europäischen Gemeinschaft sind, unterliegen sich einem gemeinsamen Rechtsrahmen sowie der europäische Verpflichtung zur Harmonisierung des Rechts. Dieses gilt in besonderem Masse für Verbraucherkredite. Hierfür war der Consumer Credit Act 1974 Englands eine massgebliche Orientierungsgrösse. Die Arbeit geht daher auch darauf ein, wie die Umsetzung europäischen Rechts in Anbetracht unterschiedlicher Konzeptionen und nationaler Eigenheiten faktisch vorgenommen wurde. Mit dem SchuldRModG wird voraussichtlich die Flut an Literatur zu den Themen Verbraucherkredit, Möglichkeiten der Kündigung von Kreditverhältnissen und insbesondere der damit verbundenen jahrelangen Diskussion über die Vorfälligkeitsentschädigung abebben. Es bleibt aber noch Raum für Diskussionen in Detailfragen, da beispielsweise die Einzelheiten der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung der Rechtsprechung überlassen bleiben. Geht man davon aus, dass sich die verschiedenen Finanzierungsinstitutionen in beiden Ländern im Zuge des grenzübergreifenden europäischen Wettbewerbs weiter annähern, so werden sich die englischen Institute mit den deutschen Kündigungsnormen auseinander setzen müssen. Denn es ist zu erwarten, dass die deutschen Kreditnehmer die ihnen bisher geläufigen und von ihnen nachgefragten Produkte bevorzugen werden. Die deutschen Kreditinstitute werden sich hingegen auch dem englischen Recht anpassen müssen, wenn sie Kredite in England vergeben wollen. Dabei wird die entscheidende Frage sein, wie sich der Austausch vollzieht. Denkbar ist zum Beispiel, dass eine verstärke Nachfrage von Krediten mit variabler Verzinsung in Deutschland und ein grösserer Anteil von festverzinslichen Krediten in England entsteht. Das hängt natürlich auch von der allgemeinen Zinsentwicklung ab. Es wird interessant sein, ob die englische Literatur und Rechtsprechung bereit ist, bei einer gegebenenfalls stärkeren Nachfrage von Festzinskrediten mit ähnlichen Zinsbindungen wie in Deutschland Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung zu schaffen, welche in Deutschland jahrelang diskutiert und gefordert wurden. Hierfür will die Arbeit den Hintergrund vermitteln und den derzeitigen Status quo darstellen.