Das Gesamtschuldverhältnis
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Regelungen zu Mehrheiten von Gläubigern und Schuldnern finden sich im zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches am Ende des Allgemeinen Teils des Schuldrechts, das der Gesetzgeber im Rahmen der zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform grundlegende verändert hat. Dabei sind aber die Regelungen zu Gläubiger- und Schuldenmehrheiten, von geringfügigen redaktionellen Anpassungen abgesehen, unverändert geblieben. Bei der praktischen Bearbeitung von Fällen mit streitgegenständlichen Gesamtschuldverhältnissen ist immer wieder festzustellen, das zunächst eine Fehleinschätzung bzgl. der Probleme erfolgt. Auf den ersten Blick scheinen die Fälle leicht lösbar zu sein; erst beim Durchdringen des Sachverhalts und der rechtlichen Aufbereitung zeigen sich die Schwierigkeiten. Nicht zuletzt die Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen belegen, wie umstritten das Gesamtschuldverhältnis in der Praxis sein kann, jedoch hat es in der juristischen Ausbildung, vor allem an der Universität eher ein Schattendasein. Diese Veröffentlichung erleichtert dem Praktiker die tägliche Arbeit beim Umgang mit Gesamtschuldverhältnissen. Die Autorin stellt das Gesamtschuldverhältnis systematisch und wissenschaftlich fundiert dar, wobei grundlegende, wissenschaftlich streitige Probleme lediglich referiert werden. Ein Großteil der Ausführungen widmet sich der überwiegend in der Praxis auftretenden Probleme im Zusammenhang mit dem Gesamtschuldnerausgleich. Im wesentlichen orientiert sich die Darstellung an der Rechtsprechung.