Damit Übeltaten nicht ungestraft bleiben
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Damit Übeltaten nicht ungestraft bleiben. So oder ähnlich lauten Maximen, mit denen die impunitas (Straflosigkeit) in den antiken Rechtsquellen zur Entscheidungsbegründung herangezogen wird. Der Anwendungsbereich des Arguments bei den klassischen römischen Juristen ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Im ersten Teil der Arbeit werden grundlegende Vorüberlegungen angestellt, insbesondere zum Begriff poena und zu dem Gegensatz impunitas. Die einschlägigen Quellen werden im zweiten Teil untersucht und im dritten Teil zusammenfassend ausgewertet. Ein Ergebnis ist, daß das impunitas-Argument bislang zu Unrecht als unklassisch verdächtigt wurde. Die Arbeit schließt mit Überlegungen, in welchen Fällen der Gedanke der Buße als Sanktion noch im modernen Privatrecht eine Rolle spielt.