Anwendungsbezogene Rechtsschutzkompensation am Beispiel des "deregulierten" bayerischen Bauordnungsrechts
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Deregulierung, Privatisierung sowie Public Private Partnerships sind en vogue. Die Verantwortlichkeit des allseits geforderten schlanken Staats soll unter dem Diktat leerer Kassen auf unabdingbare Staatsaufgaben fokussiert werden, ohne materiell-rechtliche Standards zu beschneiden. Diesem länderübergreifenden Deregulierungspostulat folgte unter dem Stichwort der Baurechtsvereinfachung auch der experimentierfreudige bayerische Gesetzgeber. Die zehn Kapitel umfassende Arbeit wählt insoweit das verfahrensprivatisierte Bauordnungsrecht als Referenzgebiet. Sie widmet sich der auch in der Praxis bedeutsamen Frage, welche Auswirkungen die legislative Umsetzung der genannten Ziele auf den Rechtsschutz haben kann und inwiefern sich Rechtsschutzlücken konfliktschlichtend kompensieren lassen. Dabei wird neben einer sorgfältigen Analyse des Status quo und diverser Kompensationsansätze konstruktiv-kritisch untersucht, ob und um welchen Preis der anvisierte Normzweck im tripolaren Verhältnis erreicht werden kann. Die klar strukturierte Abhandlung, die auch insofern dogmatisch überzeugende Vorschläge unterbreitet, schließt mit einem rechtspolitischen Ausblick.