Erosion staatlicher Vollzugsbefugnisse im Gentechnikrecht
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Der Vollzug des Gentechnikrechts ist zwei Faktoren unterworfen, die zu einer Erosion der staatlichen Verwaltungsbefugnisse führen: Der Einbindung externen Sachverstands und der Europäisierung der Entscheidungsfindung. Angesichts der Komplexität der Materie erfordert der Vollzug des Gentechnikrechts ein hohes Maß an naturwissenschaftlich-technischem Sachverstand. Da dieses durch die öffentliche Verwaltung allein nicht gewährleistet werden kann, sind die staatlichen Entscheidungsträger darauf angewiesen, sich zur Entscheidungsfindung externen Sachverstands zu bedienen. Daneben verlagern sich die Vollzugsbefugnisse von der mitgliedstaatlichen auf die europäische Ebene. Eine Vergemeinschaftung des gentechnikrechtlichen Vollzugs in dem Sinne, dass Vollzugsbefugnisse auf Gemeinschaftsorgane übergehen, zeigt sich bei den Genehmigungen, die das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Produkte und Lebensmittel gemeinschaftsweit erlauben. Das Werk gibt einen Überblick über die Genehmigungsverfahren gentechnischer Arbeiten, der Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Produkten, dabei stellt der Autor den Rahmen eines sogenannten Komitologieverfahrens der Europäische Kommission bzw. Rat über das Inverkehrbringen vor.