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Vereinfachtes Strafverfahren mit Hauptverhandlung

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Die Reform des Strafverfahrens ist ein Thema, das die strafprozessuale Diskussion schon seit vielen Jahrzehnten beschäftigt. Während zunächst angestrebt wurde, eine Lösung durch eine Gesamtreform zu erreichen, hat sich nach und nach die Erkenntnis durchgesetzt, daß dies eine utopische Vorstellung ist. Eine Gesamtreform bedürfte einer sehr langfristigen und umfassenden Planung, da es notwendig wäre, alle Vorschläge und Änderungen nicht nur nach ihrem kurzfristigen Nutzen zu beurteilen, sondern auch die Auswirkungen auf die übrigen Vorschriften zu beachten. Der Gesetzgeber scheint zu einer solchen Lösung, die etwa durch die Schaffung einer großen Kommission für die Reform des Strafverfahrens gefördert werden könnte, im Moment nicht bereit. Da somit eine Gesamtreform in der näheren Zukunft nicht zu erwarten sein wird, ist eine Reform des Strafverfahrens nur durch Reformen auf Teilgebieten möglich. Bei diesen Teilreformen muß versucht werden, die Strafprozeßordnung an die heutigen Bedürfnisse anzupassen, ohne dabei die Gesamtheit des Verfahrensrechts zu zerstören.

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2003

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