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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt nicht alle Arbeitnehmer. Kleinbetriebe (bis zu fünf Arbeitnehmer) und Beschäftigte in den ersten sechs Monaten haben keinen allgemeinen Kündigungsschutz gemäß § 1 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG. Die Frage, inwieweit diese Arbeitnehmer dennoch vor Kündigungen geschützt sind, wurde in der arbeitsrechtlichen Diskussion lange vernachlässigt. Es herrschte Einigkeit, dass dieser Personenkreis, abgesehen von speziellen Kündigungsverboten wie für Betriebsratsmitglieder oder Schwangere, weitgehend schutzlos ist. Die Debatte über den „Kündigungsschutz außerhalb des KSchG“ gewann nach einer Entscheidung des BVerfG vom 27.1.1998 an Bedeutung und stellte neue Fragen auf, die nun den Arbeitsgerichten und dem rechtswissenschaftlichen Diskurs überlassen sind. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den sogenannten „Kündigungsschutz 2. Klasse“ zu beleuchten, der zwar praktisch relevant ist, dessen Reichweite und Grenzen jedoch oft unklar bleiben. Nach der Aufarbeitung der verfassungsrechtlichen Grundlagen werden die Tatbestandsvoraussetzungen des KSchG sowie der materielle Gehalt des Kündigungsschutzes außerhalb des KSchG behandelt. Zudem werden praktische Probleme wie Änderungskündigungen und die Betriebsratsanhörung außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG sowie prozessuale Fragen erörtert.
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Kündigungsschutz im Kleinbetrieb und in der Wartezeit, Arnim Powietzka
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- 2003
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