Kollektive Vereinbarungen auf Unternehmens- und Betriebsebene im englischen Arbeitsrecht
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Die heutige englische Tariflandschaft ist geprägt durch dezentrale Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern auf betrieblicher Ebene. Die ehemals vorherrschenden branchenweiten Verhandlungen spielen nur noch eine untergeordnete Rolle. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Ursachen und rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Abkehr von den branchenweiten Verhandlungen. Ebenfalls untersucht die Autorin, ob die dezentralisierten Verhandlungen in England tatsächlich zu den erhofften, betriebsnäheren Lösungen geführt haben. Ihre Ergebnisse sind eindeutig: Die fehlende rechtliche Verankerung des englischen Tarifsystems hat die Abkehr von den branchenweiten Verhandlungen in England stark beeinflusst. Weiter beschleunigt wurde die Entwicklung durch die gesetzgeberischen Eingriffe in das System industrieller Beziehungen während der Thatcher-Ära. Die Analyse der Auswirkungen dieser Entwicklung zeigt, daß die Verhandlungsvertreter nunmehr deutlich näher am betrieblichen Geschehen stehen. Die Verhandlungsergebnisse im Bereich Vergütung orientieren sich, wie von Arbeitgeberseite erhofft, stärker an der Produktivität der einzelnen Betriebe. Im Bereich Arbeitszeit kam es hingegen nicht zu den erwarteten Flexibilisierungen. Vielmehr verfestigte sich nach der Abkehr von den branchenweiten Tarifverhandlungen die typisch englische Tendenz zu langen und „unsozialen“ Arbeitszeiten.