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Grundrechtsschutz in Schweden unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten

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  • 425 Seiten
  • 15 Lesestunden

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Aufgrund einer unterschiedlichen historischen Entwicklung Schwedens sind die Akzente im Grundrechtsschutz dort anders gesetzt als in Deutschland. Das schwedische Recht kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit; stattdessen existieren Einrichtungen wie der Gesetzesrat, das Gesetzesprüfungsrecht und das Ombudsmannamt, die dem Schutz der Grundrechte dienen. Der Verfasser analysiert den verfassungsrechtlichen Schutz der Grundrechte in Schweden und hinterfragt nationale Positionen kritisch. Horst Call stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und skizziert die historische Entwicklung, wobei er den Schwerpunkt auf die Diskussion über die Einführung von Grundrechtsbestimmungen in das schwedische Hauptverfassungsgesetz in den 70er Jahren legt. Er zeigt, dass die Ausgestaltung des Grundrechtsschutzes in Schweden von einer demokratisch-funktionalen Sichtweise geprägt ist und auf Kompromissen zwischen den im Reichstag vertretenen Parteien beruht. Der Verfasser untersucht die Geltungs- und Wirkungsaspekte der Grundrechte sowie Vorkehrungen zu ihrem Schutz und kommt zu dem Schluss, dass dieser in Schweden nur schwach ausgeprägt ist. Er präsentiert Ansätze, wie der Schutz effizienter gestaltet werden könnte, ohne den Bedenken gegen eine Stärkung auf Kosten der Legislative nicht Rechnung zu tragen.

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Grundrechtsschutz in Schweden unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten, Horst Call

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2003
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(Paperback)
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