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Gewaltschutz in der Familie

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Ein Schwerpunkt der gesetzgeberischen Tätigkeit der 14. Legislaturperiode war die Verbesserung des Rechtsschutzes bei Gewalt in der Familie. Dem dienen das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung, das Kinderrechteverbesserungsgesetz und das Gewaltschutzgesetz. Das Gewaltschutzgesetz gibt zur Verbesserung des zivilrechtlichen präventiven Schutzes vor Gewalttaten und Nachstellungen im Allgemeinen und bei häuslicher Gewalt im Besonderen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für strafbewehrte Schutzanordnungen (z. B. auch gegen Telefonterror oder Belästigungen mit SMS/E-mails) und einen allg. Anspruch auf Wohnungsüberlassung bei häuslicher Gewalt (z. B. auch für Mitglieder dauerhafter Wohngemeinschaften). Damit geht das GewSchG über den Bereich der Familie im eigentlichen Sinne hinaus. Seine Umsetzung erfordert deshalb auch eine grundlegend andere Betrachtung des Phänomens der häuslichen Gewalt, als dies bisher der Fall war. Umso wichtiger ist eine kenntnisreiche, gründliche und gut verständliche Einführung in die bestehenden und die neuen Regelungen. Also genau das Richtige für ein FamRZ-Buch!

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Gewaltschutz in der Familie, Silvia Schumacher

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2003
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