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Das erklärte Ziel der IFRS-Vorschriften ist es, die Inhalte der Unternehmensabschlüsse so zu gestalten, dass die Adressaten entscheidungsnützliche Informationen erhalten. Diese Informationen sind nützlich, wenn sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen präzise darstellen, sodass die Adressaten die Wahrscheinlichkeit der Befriedigung ihrer Ansprüche einschätzen können. Eine Verzerrung dieser Analyse tritt auf, wenn nicht alle relevanten Vermögenswerte berücksichtigt werden, insbesondere selbsterstellte Marken, für die IAS 38.63 ein Aktivierungsverbot festlegt. Marken haben in der aktuellen wirtschaftlichen Situation einen erheblichen Einfluss auf den Absatz und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Kapferer bringt es auf den Punkt: „Das Produkt ist das, was das Unternehmen herstellt, die Marke das, was der Kunde kauft.“ Angesichts der Bedeutung von Marken ist das Aktivierungsverbot kritisch zu hinterfragen. Der IASB begründet dieses Verbot mit der fehlenden Identifizierbarkeit und Trennbarkeit der Herstellungskosten von den Entwicklungskosten des Unternehmens. Diese Meinung wird in der vorliegenden Arbeit kritisch analysiert, und es werden Argumente präsentiert, die diese Auffassung widerlegen. Zudem wird ein Gestaltungsvorschlag für den Ausweis von Marken im Abschluss nach IFRS unterbreitet, der die negativen Folgen der aktuellen Vorschriften mindert und die Informationsvermittlung an die Adressaten verbess
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Ausweis von Marken im Abschluss nach IFRS, Wolf-Rüdiger Schmidt
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- 2007
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- (Paperback)
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