Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung
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Die Auseinandersetzung mit Pensionsverpflichtungen gehört zu den Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates, und bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge besitzt der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Als Informationsgrundlage steht Aufsichts- und Betriebsräten für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zwar der Jahresabschluss „ihres“ Unternehmens zur Verfügung. Doch die dortigen Angaben zu Pensionsverpflichtungen bezeichnen selbst Experten der Rechnungslegung als komplex und intransparent. Hinzu kommt, dass je nach Durchführungsweg und Finanzierungsform der betrieblichen Altersvorsorge und in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Rechnungslegungsnorm verschiedene Informationen (nicht) vermittelt werden. Das entscheidende Handicap für den Jahresabschlussleser besteht jedoch darin, dass die Bilanz aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten nicht immer die „volle Wahrheit“ über die tatsächliche Verpflichtung des Unternehmens aus der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber seinen Beschäftigten preisgibt. Dr. Thorsten Sellhorn zeigt am Beispiel der Bayer AG, wie die tatsächliche Höhe der Pensionsverpflichtungen im Unterschied zum veröffentlichten Bilanzausweis trotzdem ermittelt werden kann. Darüber hinaus gibt er zukunftsweisende Empfehlungen, wie sich die Bilanzierungspraxis verbessern ließe mit dem Ziel, die wirklichen Verpflichtungen eines Unternehmens aus der Zusage von Altersvorsorgeleistungen offenzulegen.