Tendenzschutz in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
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In Medienunternehmen ist die Beteiligung der Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufgrund des Tendenzschutzes vielfach eingeschränkt. Grund hierfür ist die besondere Stellung der Medienunternehmen bei der öffentlichen Meinungsbildung. Die geistig-ideelle Zielsetzung dieser Unternehmen darf nicht durch Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats beeinflußt werden. Im Gegensatz zu privaten Medienunternehmen fehlt im öffentlich-rechtlichen Bereich eine einheitliche Tendenzschutzregelung. Die Arbeit befaßt sich mit den unterschiedlichen Tendenzschutzregelungen im rundfunkrechtlichen Personalvertretungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Regelungen für die einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Daneben geht die Verfasserin auf die Grundlagen des rundfunkrechtlichen Tendenzschutzes, die einzelnen Voraussetzungen für sein Eingreifen und die historische Entwicklung ein.