Unternehmenszusammenschlüsse durch Anteilstausch
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Unternehmenszusammenschlüsse durch Anteilstausch sind in der Praxis weit verbreitet. Dennoch ist die Frage, wie derartige Transaktionen zweckmäßig im Konzernabschluss abgebildet werden sollten, in der Literatur bislang kaum untersucht worden. Anteilstauschvorgänge werden sowohl national als auch international mittels der Erwerbsmethode der Kapitalkonsolidierung abgebildet. Die ebenfalls in Frage kommende pooling-of-interests-Methode darf seit einiger Zeit in vielen Rechnungslegungssystemen nicht mehr angewendet werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Anteilstauschvorgänge wirklich zutreffend durch die Erwerbsmethode erfasst werden. Der Autor entwickelt unter Beachtung der Zwecksetzung der Konzernrechnungslegung ein Lösungskonzept zur zweckmäßigen Abbildung derartiger Transaktionen. Es werden echte und unechte Anteilstauschvorgänge unterschieden. Als Sonderfall des unechten Anteilstausches werden auch sog. umgekehrte Unternehmenserwerbe (reverse acquisitions) betrachtet. Das wesentliche - von der herkömmlichen Methode abweichende - Ergebnis der Arbeit ist, dass unechte Anteilstauschvorgänge durch die pooling-of-interests-Methode abgebildet werden sollten.