Soziale Inklusion im europäisch-vergleichenden Zusammenhang aus juristischer Sicht
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Die Studie ist eine Bestandsaufnahme des Forschungsstandes unter besonderer Berücksichtigung von Forschungslücken und Forschungsdesiderata der Sozialpolitik- und Sozialstaatforschung aus europäisch-rechtsvergleichender Perspektive. Einen Schwerpunkt bildet die sog. offene Methode der Koordinierung als politischer Strategie auf Europäischer Ebene, die seit Lissabon 2000 nach dem Vorbild der im EG-Vertrag verankerten Europäischen Beschäftigungsstrategie im Bereich des Sozialschutzes in den Bereichen Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung/Inklusion, Alterssicherung (Renten) sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege Anwendung findet. Die Studie mündet in ein Plädoyer für verstärkte Forschungsanstrengungen in spezifischen Fragen: Ausbau der „gehobenen“ sozialen Sicherung zu einer allgemeinen Erwerbstätigensicherung; Verbesserung der sozialen Mindestsicherung als „basic floor“ des Gesamtsystems der sozialen Sicherung, europarechtskonforme Ausgestaltung der gesundheitlichen und sozialen Dienstleistungen als Teil der Daseinsvorsorge, Gewährleistung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung sowie Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse und ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des