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Drei Jahre Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

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Das am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hat eine völlig neue Grundlage für die anwaltliche Vergütung geschaffen. Da in Deutschland Gebühren- und Honorarordnungen eine große Rolle spielen, sind umfassende Neuerungen in diesem Bereich von höchster berufspolitischer und professionsspezifischer Relevanz. Die vorliegende schriftliche Befragung des IFB im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer aus dem Jahr 2008 - das Folgeprojekt einer früheren Erhebung untersucht erneut die Auswirkungen der Einführung des RVG hinsichtlich der Verteilung des Kanzleiumsatzes aus gesetzlichen Gebühren und anderen Vergütungsvereinbarungen (wie etwa Stundenhonorare, auf die ebenfalls näher eingegangen wird); des Anteils von gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretungen sowie der außergerichtlichen Beratung am Umsatz sowie der Auswirkungen des RVG auf Rechtsschutzversicherer; darüber hinaus wird das Meinungsbild der befragten Anwältinnen und Anwälte zu den Folgen des RVG auf die anwaltliche Tätigkeit präsentiert. Zudem bestand bei Aspekten und Themen, die schon in der Vorgängerstudie behandelt wurden, die Möglichkeit, Entwicklungsvergleiche zu ziehen. Somit konnte ein differenziertes und umfangreiches Zahlen- und Meinungsbild des Personenkreises erschlossen werden, der in der täglichen Praxis ganz unmittelbar von der Neuordnung der anwaltlichen Gebührenordnung betroffen ist. (Schriftenreihe des IfFB, Band 33, 2009, EUR 7,80)

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2009

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