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Sanierungsberatung als Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung

Eine vergleichende Darstellung nach dem Rechtsberatungsgesetz und dem Rechtsdienstleistungsgesetz

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Die noch immer andauernde Wirtschaftskrise hat in den vergangenen Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen geführt. Parallel dazu ist auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stetig gestiegen. Soll die Insolvenz des Unternehmens oder des Verbrauchers vermieden werden, bedarf es einer rechtzeitig einsetzenden Sanierungsberatung. In der vorliegenden Dissertation wird untersucht, welche einzelnen Elemente der Sanierungsberatung eine Rechtsberatung nach dem RBerG bzw. eine Rechtsdienstleistung nach dem RDG darstellen. Daran anknüpfend wird die Frage beantwortet, ob die so innerhalb der Sanierungsberatung erbrachte und grundsätzlich erlaubnispflichtige Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung ausnahmsweise erlaubnisfrei ist. Die Dissertation typisiert dazu die Sanierungsberater, denen die Sanierungsberatung bereits auf berufsrechtlicher Grundlage erlaubt ist oder die Regelungen des RBerG und des RDG im Einzelfall die Tätigkeit zur Unternehmenssanierung oder zur Bereinigung der Schulden des Verbrauchers erlauben, auch wenn diese Tätigkeit eine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung ist. Schließlich vergleicht die Dissertation anhand der Sanierungsberatung, ob zwischen der alten Rechtslage nach dem RBerG und der neuen Rechtslage nach dem RDG eine Kontinuität besteht.

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Sanierungsberatung als Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung, Michael Franz Schmitt

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2010
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