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Mitbestimmung in der europäischen Aktiengesellschaft (SE)

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Wichtiges Thema für transnationale Unternehmen Transnationale Unternehmen greifen zunehmend die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auf, die es in Deutschland seit Ende 2004 gibt. Vor der Gründung einer SE sind die beteiligten Unternehmensleitungen verpflichtet, mit einem besonderen Verhandlungsgremium aus Arbeitnehmervertretern Verhandlungen über den Abschluss einer SE-Vereinbarung aufzunehmen. Geregelt werden darin typischerweise Rechte auf Unterrichtung und Anhörung eines zu schaffenden SE-Betriebsrats und Rechte auf Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Scheitern die Verhandlungen, findet die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen statt. Ausgewertet wurden 42 SE-Vereinbarungen, abgeschlossen nach deutschem Recht in der Zeit zwischen 2005 und 2010. Die Analyse arbeitet besonders heraus, in welchen Variationen die Verhandlungspartner eigenständige, vom gesetzlichen Standard abweichende Regelungen gefunden haben. Hinweise für die Gestaltung eigener SE-Vereinbarungen schließen sich an.

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Mitbestimmung in der europäischen Aktiengesellschaft (SE), Edgar Rose

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2011
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(Paperback)
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