Die Abbildung von Nutzungsrechten in Handels- und Steuerbilanz
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Die Arbeit behandelt das nach wie vor nicht geklärte Grundproblem der Bilanzierung von Nutzungsrechten vor dem Hintergrund der Bilanzierung von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern einerseits und der Bilanzierung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten andererseits. Nach einer kurzen Erläuterung des Begriffs des Nutzungsrechts und der Vorstellung einzelner wichtiger Nutzungsrechte wie etwa des Mietrechts, des Erbbaurechts und des Nießbrauchs wird die höchstrichterliche (Finanzgerichts-) Rechtsprechung der letzten 116 Jahre bis in das Jahr 1895 nachgezeichnet. Hierbei wird auch die Rechtsprechung zur Bilanzierung der sog. Bauten auf fremdem Grund und Boden in den Blick genommen. Im Anschluss an eine Zusammenfassung der nach wie vor ungelösten Rechtsfragen werden die insoweit im Schrifttum vertretenen Auffassungen vorgestellt. Die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen werden sodann einer eingehenden Analyse unterzogen und ein ausführlich begründeter neuer Lösungsansatz vorgestellt. Der Schwerpunkt dieses Teils liegt auf einer Analyse der Begriffe Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut, der Subsumtion der verschiedenen Nutzungsrechte unter diese Begriffe und insbesondere auf einer Analyse der Abgrenzungskriterien und (unterschiedlichen) Rechtsfolgen einer Aktivierung von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern einerseits und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten andererseits. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Nutzungsrechte, die dem Nutzungsberechtigten für einen bestimmten bzw. bestimmbaren Zeitraum eine unentziehbare Nutzungsbefugnis einräumen, Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter verkörpern. Eine Bilanzierung von (Voraus-)Zahlungen des Nutzungsentgelts als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts komme allerdings nur dann in Betracht, wenn der Nutzungsberechtigte das wirtschaftliche Risiko des zufälligen Untergangs des Bezugsgegenstandes des Nutzungsrechts vor Ablauf des Zeitraums, für den das Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, trage. Davon könne im Regelfall nicht ausgegangen werden.
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Die Abbildung von Nutzungsrechten in Handels- und Steuerbilanz, Hans Bodo Ebber
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2011
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- Titel
- Die Abbildung von Nutzungsrechten in Handels- und Steuerbilanz
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Hans Bodo Ebber
- Verlag
- Shaker
- Erscheinungsdatum
- 2011
- ISBN10
- 3844002839
- ISBN13
- 9783844002836
- Reihe
- Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Arbeit behandelt das nach wie vor nicht geklärte Grundproblem der Bilanzierung von Nutzungsrechten vor dem Hintergrund der Bilanzierung von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern einerseits und der Bilanzierung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten andererseits. Nach einer kurzen Erläuterung des Begriffs des Nutzungsrechts und der Vorstellung einzelner wichtiger Nutzungsrechte wie etwa des Mietrechts, des Erbbaurechts und des Nießbrauchs wird die höchstrichterliche (Finanzgerichts-) Rechtsprechung der letzten 116 Jahre bis in das Jahr 1895 nachgezeichnet. Hierbei wird auch die Rechtsprechung zur Bilanzierung der sog. Bauten auf fremdem Grund und Boden in den Blick genommen. Im Anschluss an eine Zusammenfassung der nach wie vor ungelösten Rechtsfragen werden die insoweit im Schrifttum vertretenen Auffassungen vorgestellt. Die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen werden sodann einer eingehenden Analyse unterzogen und ein ausführlich begründeter neuer Lösungsansatz vorgestellt. Der Schwerpunkt dieses Teils liegt auf einer Analyse der Begriffe Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut, der Subsumtion der verschiedenen Nutzungsrechte unter diese Begriffe und insbesondere auf einer Analyse der Abgrenzungskriterien und (unterschiedlichen) Rechtsfolgen einer Aktivierung von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern einerseits und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten andererseits. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Nutzungsrechte, die dem Nutzungsberechtigten für einen bestimmten bzw. bestimmbaren Zeitraum eine unentziehbare Nutzungsbefugnis einräumen, Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter verkörpern. Eine Bilanzierung von (Voraus-)Zahlungen des Nutzungsentgelts als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts komme allerdings nur dann in Betracht, wenn der Nutzungsberechtigte das wirtschaftliche Risiko des zufälligen Untergangs des Bezugsgegenstandes des Nutzungsrechts vor Ablauf des Zeitraums, für den das Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, trage. Davon könne im Regelfall nicht ausgegangen werden.