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Verrechnungspreise in Konzernen

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Verrechnungspreise sind Preise, zu denen Konzernunternehmen Waren und Dienstleistungen austauschen. D. h. zu diesen Preisen liefern sie sich Rohstoffe, gewähren sich Kredite oder tauschen Personal aus. Die Besonderheit von Verrechnungspreisen besteht darin, dass sie anders als die Preise auf freien Märkten nicht durch Angebot und Nachfrage zustande kommen, sondern zwischen den Konzernunternehmen festgelegt werden. Wie hoch ein Verrechnungspreis angesetzt wird, richtet sich häufig nach dem dahinter stehenden Ziel, Gewinne zwischen den Unternehmen eines Konzerns zu verlagern. Daneben betreiben Konzerne mit Hilfe von Verrechnungspreisen Bilanzpolitik oder sie versuchen, mit Hilfe von Verrechnungspreisen die Kapitalkosten der Konzernunternehmen zu beeinflussen. Verrechnungspreise sind also politische Preise. Die Möglichkeiten der Konzernleitung, über Verrechnungspreise Erfolg oder Misserfolg der einzelnen Konzernunternehmen zu gestalten - unabhängig von deren objektiver Produktivität - sollte vor allem die Aufsichtsräte in konzernverbundenen Unternehmen anregen, sich mit der Verrechnungspreispolitik „ihres“ Konzerns auseinander zu setzen. Dabei will sie diese Arbeitshilfe unterstützen. Sie erläutert die Grundzüge der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltung von Lieferungs- und Leistungsbeziehungen im Konzern und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Beeinflussung von Verrechnungspreisen. Sie gibt konkrete Anregungen, die sich Aufsichtsräte für ihre Überwachungs- und Beratungsaufgabe praktisch zunutze machen können.

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2011

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