Folgerungen aus deregulierten Medienlandschaften für die Reformdiskussion um das Pressefusionsrecht
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Die Diskussion um eine Reform des Pressefusionsrechts dauert seit Jahren an. Mit im Laufe der Jahre unterschiedlichen Ansätzen zielen die Reformbefürworter auf eine weitgehende Lockerung des Sonderfusionsrechts der Pressebranche ab. Dagegen erachten die Kritiker einer solchen Reform eine Lockerung des Pressefusionsrechts für wettbewerbs- und medienpolitisch nicht notwendig und der bestehenden Pressevielfalt abträglich. Ob das bestehende Regelwerk die veränderten Realitäten in der Medienlandschaft hinreichend erfassen kann, erscheint fraglich. Der gesetzgeberische Kunstgriff der Presserechenklausel in § 38 Abs. 3 GWB ist rechtsdogmatisch unbefriedigend. Der dort festgeschriebene Multiplikator „20“ ist unter dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot ebenso problematisch, wie der im Zuge der 8. GWB-Novelle vorgeschlagene Multiplikator „8“, da er Kooperationsmöglichkeiten zwischen Presseunternehmen einer schärferen Marktstrukturkontrolle unterstellt als Kooperationen von Unternehmen anderer Medienbranchen. Die Anwendung der Rechenklausel bedingt Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung, insbesondere im Randbereich der Schwellenwerte. Die nach dem Gesetzeswortl nur Zusammenschlüsse von Presse- und Rundfunkunternehmen erfassende Marktstrukturkontrolle kann die Wechselwirkungen der Austauschbarkeit von Medienangeboten außerdem nicht angemessen berücksichtigen und Marktentwicklungen nicht hinreichend schnell nachvollziehen. Den gegensätzlichen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung der deutschen Presselandschaft unter Fortgeltung bzw. Lockerung der bestehenden Regelungen wohnt naturgemäß ein spekulatives Element inne. Angesichts der befürchteten weitreichenden Konsequenzen der legislativen Zielvorgabe einer stärkeren Deregulierung im Pressewesen kommt dem idealumsichtigen Gesetzgeber jedenfalls die Aufgabe zu, die möglichen erwünschten oder unerwünschten, vorhergesehenen oder nicht antizipierten Wirkungen einer solchen Normsetzung zumindest abzuschätzen. Aufschluss bieten können Erfahrungen, die andere Länder mit einer weitgehenden Deregulierung des Medienkonzentrationsrechts gemacht haben. Der Autor geht der Frage nach, ob der hinter den Forderungen nach einer Lockerung des Pressefusionsrechts stehende Ansatz weitgehender Deregulierung für die Strukturkontrolle der deutschen Medienmärkte in Betracht kommen kann.