Zur Entscheidungsnützlichkeit von Zwischenberichten
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Vor dem Hintergrund der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise nimmt die Zwischenberichterstattung als zeitnahes Informationsinstrument für Kapitalmarktteilnehmer an Bedeutung zu. Eine Analyse des gegenwärtigen Rechtsnormgefüges bezogen auf die einzelnen Zwischenberichtsinstrumente und deren jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Bestandteile und Inhalte zeigt, dass die Entscheidungsnützlichkeit der Zwischenberichtsinformationen zu relativieren ist. Ebenso lässt die unternehmensindividuelle Umsetzung, verdeutlicht anhand empirischer Untersuchungen und den Fehlerfeststellungen im Rahmen des Enforcements, auf eine mangelnde Durchsetzung der Regelungen schließen. Für den intendierten Schutz der Kapitalgeber ist es daher unerlässlich, dass Aussagegrenzen aufgrund vorherrschender Bilanzierungspraktiken bzw. vorhandener Regelungslücken durch die Durchsetzungsmechanismen bzw. den Gesetzgeber behoben werden. Oberste Priorität sollte in einer Weiterentwicklung der Vorschriften zur Zwischenberichterstattung unter Berücksichtigung der Kapitalmarktinteressen als auf einer Steigerung der Effektivität der bereits implementierten Durchsetzungsmechanismen liegen. Dabei erscheint zunächst eine Klarstellung zum Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats unerlässlich.