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Intercreditor agreements im Rahmen mezzaniner Finanzierungssituationen

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Die Studie hat Rechtsfragen der speziellen Vertragsform „Intercreditor Agreements“ aus Sicht der Vertragsparteien zum Gegenstand, welche zwischen einem Mezzanine-Kapitalgeber und einem ihm im Rang vorstehenden Fremdkapitalgeber entstehen können. Mezzanine-Kapital ist ein maßgeschneidertes Finanzierungsprodukt für Unternehmen in verschiedenen Situationen, welches durch die Ausnutzung der Vorteile von Fremdkapital und Eigenkapital ? nanzielle Vorteile und Flexibilität für den Schuldner sowie attraktive Vergütung für den Mezzanine-Kapitalgeber bietet. Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Kreditvertrags- und Insolvenzrechts sind auf eher idealtypische Eigen-/Fremdkapitalgeber als Gläubiger ausgerichtet und spiegeln die Interessenlagen zwischen Mezzanine- und Fremdkapitalgeber nicht sachgerecht wider; daher bedarf es zusätzlicher vertraglicher Vereinbarungen. Weil die mit dem Schuldner jeweils geschlossenen Verträge aufgrund der einschränkenden Prinzipien des Vertrags zu Lasten Dritter nicht den jeweils anderen Gläubiger binden können, bietet der direkte Vertragsschluss zwischen den Gläubigern eine attraktive Alternative. Bei großen Transaktionen kommen mehrere hundert Seiten starke Vertragswerke der Loan Market Association aus den Londoner Märkten und damit auf Basis englischen Rechts zum Einsatz, welche nicht auf die deutschen schuldnerfreundlichen Gesetze abgestimmt sind und deswegen im Stresstest vor deutschen Gerichten einzubrechen drohen. Die Kosten für die Rechtsberatung zu diesen Verträgen sind so hoch, dass der Einsatz dieser Verträge für kleinere Transaktionen unwirtschaftlich wird. Zur Senkung dieser Transaktionskosten und Beseitigung bestehender Unsicherheiten möchte diese Untersuchung einen Beitrag leisten. Der interessierte und anspruchsvolle Vertragsor einer deutschen Transaktion kann in Zukunft auf eine Analyse zurückgreifen, die Anreize für eine Vertragsgestaltung bietet, welche die Förderung der Parteiinteressen im Einklang mit deutschem Recht ermöglicht. Die ebenfalls entwickelten Musterklauseln sollen Banken und Kanzleien ermutigen, auch in mittelständischen Finanzierungen mit geringerem Aufwand Intercreditor Agreements einzusetzen.

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2013

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