MaComp
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Zum Werk Mit den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) setzt die BaFin ihre Anforderungen an die Aufsicht der Banken, Kapitalanlegergesellschaften und Investmentaktiengesellschaften fest. Sie greift damit nicht nur auf das deutsche Recht sondern auf zahlreiche europäische Verordnungen und Richtlinien und zu den freiwilligen Kodizes für Banken bzw. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zurück. Die Vorschriften der MaComp regeln u. a. die Beratung und Aufklärung der Kunden, die Qualifikation der Mitarbeiter sowie der unternehmensinternen Zusammenarbeit. Die Kommentierung erfasst die aktuelle komplexe Gesetzeslage, sowie die im Bereich der Compliance existente, überaus vielfältige Rechtsprechung deutscher Obergerichte, wie auch die europarechtlichen Grundsätze der Banken-Compliance. Zahlreiche ebenfalls berührte Vorschriften (arbeitsrechtliche Vorschriften, Datenschutzgesetze der Länder und des Bundes, werberechtliche Vorschriften und für Banken bestehende Selbstbindung-Absprachen) gehen ebenfalls in die Kommentierung ein. Vorteile auf einen Blick - Klarheit über die Handlungsanweisung der MaComp für den Bank-Praktiker - Überblick über die Rechtsprechung zu einzelnen Pflichten für Anwälte und Richter - Prognose zukünftiger Entwicklungen des Compliance-Rechts bzw. der MaComp Zur Neuauflage Seit der Erstauflage des MaComp im Jahr 2013 haben sich einschneidende Änderungen ergeben. Zu nennen ist hier insbesondere die Verabschiedung des Ersten und des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (1. FiMaNoG, 2. FiMaNoG). Beide Gesetze überführten die Inhalte zahlreicher europäischer Regelungswerke, darunter so bedeutende wie die Richtlinie MFiR (600/2014), die Verordnungen MFiD II (2014/65) und CRD IV (2013/36), die Richtlinien CRR (575/2013), SSR (236/2012), CSDR (909/2014) und auch die MAR (596/2014) und die Marktmissbrauchsverordnung MAD II (2014/57) in das deutsche Bank- und Kapitalmarktrecht. Damit schufen sie eine andersartige, europäisierte Rechtslage, welche die Bankenaufsicht und damit die Tätigkeiten der Banken, aber auch die berechtigten Erwartungen der Kunden an diese entscheidend neugestaltet. Zielgruppe In erster Linie Praktiker, im Einzelnen: Geschäftsleiter; Beschäftigte mit Compliance-Aufgaben und internen Revisionsaufgaben in allen Institutsformen, sowie Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften; Beschäftige der Aufsicht (BaFin, Bundesbank); Beschäftigte in Rechtsabteilungen der Banken und Kreditinstitute sowie Vertreter einschlägiger Banken-und Wirtschaftsverbände; Verbraucherschutzorganisationen sowie IHK; Lehrende und Studierende der Rechtswissenschaft, der Volkswirtschaften, der Betriebswirtschaftslehre.